Altenpflege-Hilfskraft
Voraussetzungen:
- Hauptschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand sowie
- erfolgreicher Abschluss an einer mindestens 1-jährigen beruflichen Vollzeit- oder Teilzeitschule
- oder freiwilliges soziales Jahr
Dauer der Ausbildung:
ein Jahr
Informationen:
Wird die Altenpflegehilfeausbildung mit einem Notendurchschnitt besser als 2,5 abgeschlossen, besteht die Möglichkeit, dass die Auszubildenden direkt ins zweite Jahr der 3-jährigen Ausbildung zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger einsteigen.
Die monatliche Ausbildungsvergütung ist tariflich geregelt.
Ausbildungsvergütung:
monatlich (brutto), ab 01.08.2011:
825,69 €
weitere Leistungen:
Neben der monatlichen Ausbildungsvergütung bieten wir Ihnen - bezogen auf die praktisch Ausbildung - folgendes an:
- gezielte Anleitung in der Praxis durch MentorInnen
- Gruppenunterricht zur Vertiefung Ihres theoretischen Wissens sowie zur Verknüpfung theoretischen Wissens mit der Pflegepraxis
- gezielte Vorbereitung auf Ihre Prüfungen und Leistungsnachweise
- enge Zusammenarbeit mit Ihrer Fachschule für Altenpflege
- individuelle Beratung, Begleitung und Unterstützung in Ausbildungsfragen
- regelmäßige Mitarbeitergespräche mit Rückmeldung über Ihren Lernstand sowie weiterer Planung Ihres Lernverlaufes
- eine gezielte Planung Ihrer externen Praktikumseinsätze
- regelmäßige Auszubildendenbesprechungen
Die theoretische Ausbildung findet an einer Berufsfachschule statt, für die Sie sich gesondert bewerben müssen.







